Diskussion:Unglaubwürdige Drohungen
--- Zitat Anfang:
Wird das Kind diese Drohung ernst nehmen und wieder brav sein? Nein. Es wird weitermachen, da der Vater wohl kaum auf den schon gezahlten Urlaub verzichten wird. Somit ist dies eine unglaubwürdige Drohung.
Fazit: Der wichtige Punkt dabei ist, dass Drohungen glaubwürdig sein müssen, d.h. die Drohung muss im Einklang mit der Nutzenfunktion des Drohenden sein, ansonsten ist sie unglaubwürdig.
--- Zitat Ende
Da an dieser Stelle des Artikels noch nichts von vollkommener und unvollkommener Information gesagt wurde, eine kleine Ergänzung des obigen Satzes:
Der wichtige Punkt dabei ist, dass Drohungen glaubwürdig sein müssen, d.h. die Drohung muss im Einklang mit der Nutzenfunktion des Drohenden sein, so wie der Bedrohte sie vermutet (!).
Im Beispiel hier würde das Kind auf alle Fälle aufhören zu nerven, wenn es noch zu klein wäre, um die Zusammenhänge zu begreifen.
(Borowsky)